Die Gestaltung von Tagesabläufen und die Bewältigung der täglichen Aufgaben ist für alle Menschen nicht immer leicht umzusetzen. Gut, dass jeder flexibel reagieren und planen kann, so dass sich immer Lösungen anbieten! Leider haben Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen diese Möglichkeiten nur begrenzt und sind bei der Bewältigung der täglichen Abläufe nicht nur auf Begleitpersonen angewiesen, sondern auch auf technische und orthopädische Hilfsmittel. Die Anschaffung solcher Hilfsmittel wird in vielen Ländern durch soziale Einrichtungen finanziell unterstützt und oftmals durch Krankenkassen komplett abgedeckt, so dass viele Menschen mit Behinderungen über entsprechende Hilfsmittel verfügen. Erforderliche Begleitpersonen werden durch die Verwendung technischer Hilfsmittel entlastet und die Betroffenen können am gesellschaftlichen Zusammenleben teilhaben.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Partnern aus der Stadt Slavgorod in der Republik Belarus zusammen, die sich um eine Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in ihrer Stadt bemühen. Gemeinsam haben wir ein Therapiezentrum für Kinder mit Behinderungen und eine Werkstatt für Erwachsene mit Behinderungen eingerichtet. In dem Therapiezentrum werden die Kinder fachgerecht und individuell therapeutisch behandelt, um z. B. Bewegungsabläufe, Sprach- und Gehörprobleme, Wahrnemungsprobleme und vieles mehr zu verbessern. In der Werkstatt können sich Erwachsene mit Behinderungen täglich treffen, um gemeinsam den Tagesablauf zu gestalten. Diese Möglichkeiten geben den Betroffenen und den Angehörigen die Zuversicht auf eine künftige bessere Lebensqualität.

Leider sind die gesetzlichen Regelungen in der Republik Belarus so festgelegt, dass Menschen mit Abweichungen ab einem festgelegten Behinderungsgrad als Invaliden eingestuft werden. Für Kinder bedeutet das, dass sie nur unter bestimmten Voraussetzungen am Schulbetrieb teilnehmen dürfen. Erwachsene sind aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen. Dieser Umstand wirkt sich auf die privaten wirtschaftlichen Verhältnisse aus, denn ihr Lebensunterhalt wird durch eine geringe staatliche Rente abgedeckt. Oftmals können betreuende Angehörige keiner Arbeit nachgehen und somit auch kein Geld verdienen, so dass sich die wirtschaftliche Lage in den Familien am Existenzminimum bewegt. Die Strukturen der Krankenversorgung in der Republik Belarus sichern zwar eine medizinische und therapeutische Betreuung des betroffenen Personenkreises, können aber nur bedingt dazu beitragen, dass erforderliche technische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Die betroffenen Familien sind aufgrund ihrer sozialen Situation nicht in der Lage, diese Hilfsmittel selbst zu finanzieren.

Wir möchten die Menschen mit Behinderungen finanziell zur Beschaffung technischer und orthopädischer Hilfsmittel unterstützen, damit sie ihren Alltag bewältigen und am gesellschaftlichen Alltag in ihrer Stadt teilnehmen können.

Ohne die Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel ist eine Teilnahme der Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen am Alltag nicht möglich. Fehlende Hörgeräte für Kinder mit Hörschäden führen zur Ausgrenzung bei der Schul- und Berufsausbildung; Fehlende Treppenhilfen für Menschen mit körperlichen Behinderungen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und in oberen Stockwerken von Mehrfamilienhäusern wohnen, führen zur Isolation, da die Wohnungen nur unter schwersten Umständen und Gefahren verlassen werden können. Fehlende orthopädische Hilfsmittel führen zu erheblichen Einschränkungen im Alltag.

Auszug aus der Projektbeschreibung

Projekt-Ziel:

Die Projektgruppe „Kinder von Tschernobyl e.V.“ möchte Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen und deren Angehörigen bei der Finanzierung von erforderlichen und geeigneten technischen Hilfsmitteln unterstützen, die eine Teilnahme des betroffenen Personenkreises am Alltag und am gesellschaftlichen Zusammenleben gewährleisten. Das Projekt soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen durch häufige Anwesenheit bei gesellschaftlichen Ereignissen in die Gesellschaft integriert werden. Ebenso soll den betroffenen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, persönliche Belange selbstständig wahrzunehmen und zu erledigen, damit Angehörige entlastet werden. Vorrangiges Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit und des Selbstvertrauens der betroffenen Personen.

Begünstigte Personen:

♦   Kinder/Erwachsene mit dauerhaften und erheblichen körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen.

♦   Eine Teilnahme am Alltag ist ohne technische Hilfsmittel nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich.

♦   Die finanziellen Möglichkeiten in der Familie lassen eine Finanzierung technischer Hilfsmittel nicht zu.

♦   Eine beantragte staatliche Unterstützung zur Anschaffung technischer Hilfsmittel ist nicht möglich oder wurde durch die zuständige Behörde abgelehnt.

Finanzierung:

Die Finanzierung des Projektes erfolgt ausschließlich durch Geldmittel, die aus zweckgebundenen Spenden-Aktionen und Förderanträgen erwirtschaftet werden. Eine Verwendung finanzieller Vereinsmittel aus Mitgliedsbeiträgen und nicht zweckgebundener Spenden und Fördergelder ist ausgeschlossen.

Erwirtschaftung finanzieller Mittel:

Die Projektgruppe führt projektbezogene Spenden-Aktionen durch und beantragt finanzielle Unterstützungen bei Stiftungen, kirchlichen Einrichtungen, Vereinen und fachlich kompetenten Gewerbeunternehmen. Die eingehenden Geldmittel werden in der Vereins-Buchhaltung auf einem Sonderkonto verbucht.

Anträge auf finanzielle Unterstützung:

Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Beschaffung von technischen Hilfsmitteln für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sind durch die Partner in Slavgorod („Elternverein/Zentrum Funke der Hoffnung“ und „Werkstatt/Assoziation für Menschen mit Behinderungen in Slavgorod“) bei der Projektgruppe zu stellen.

Anträge zur Finanzierung mehrerer technischer Hilfsmittel gleichzeitig sind nicht zulässig.

Aus den Anträgen muss erkennbar sein, welches technische Hilfsmittel finanziert werden soll und für welche Person (Vorname, Familienname, Alter) dieses bestimmt ist. Dem Antrag sind Preisangaben und Geräte-Beschreibung beizufügen.  

Die Anträge werden durch Projektgruppen-Mitglieder geprüft und zur Entscheidung an den Vereinsvorstand übergeben.

Auszahlung finanzieller Mittel:

Auszahlungen erfolgen ausschließlich an die zivilen Partnervereine in Slavgorod („Elternverein“, „Assoziation für Menschen mit Behinderungen in Slavgorod“), die von Seiten der Behörden in der Republik Belarus zur Einrichtung eines Euro-Bank-Kontos berechtigt -, als „humanitäre Einrichtung mit gemeinnützigem Zweck“ anerkannt und zur Verwendung von ausländischen Spenden für humanitäre Zwecke berechtigt sind. Entsprechende Nachweise sind der Projektgruppe in russischer und deutscher Sprache vorzulegen.

Beschaffung technischer Hilfsmittel

Die erforderlichen technischen Hilfsmittel sind - nach umfassenden fachlichen Beratungen - durch die Antragsteller in der Republik Belarus zu erwerben.

Pflege, Wartung und Reparatur der erworbenen technischen Hilfsmittel

Zuständig für die Pflege der technischen Hilfsmittel ist die begünstigte Person/Familie, an die das Hilfsmittel ausgehändigt wurde.

Die Wartungs- und/oder Reparaturkosten sind von den Stellen zu tragen, bei denen die Geräte registriert wurden.

Sind die technischen Hilfsmittel älter als drei Jahre (ab Kaufdatum) und können diese nicht mehr repariert werden, kann ein erneuter Antrag auf Finanzierung einer Neuanschaffung bei der Projektgruppe eingereicht werden, sofern das Datum zum Projektende nicht abgelaufen ist.